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Laut neuer DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6) und neuem DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921) darf der Unternehmer nur Personen zum selbstständigen Führen von Kranen einsetzen, ...

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die körperlich und geistig geeignet sind,
  • die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
  • die vom Unternehmer als Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragt wurden.

Gemäß den gültigen Vorschriften bieten wir Ihnen eine Schulung Ihres Kranbedienpersonals an. Ab 5 Teilnehmern führen wir die Schulung direkt an Ihrem Standort durch.

Inhalte Teil 1 – Theoretische Ausbildung:

Rechtliche Grundlagen

  • Unfallverhütungsvorschriften
  • deutsche und europäische Normen
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers, Unternehmers, Betreibers usw.

Krantechnik und Kranbetrieb

  • Aufbau und Funktionsweise der Krane
  • Kranprüfbuch und Dokumentation
  • Sicheres Arbeiten mit Kranen
  • Verhalten bei Störungen usw.

Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten

  • Arten von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln,
  • richtiges Anschlagen von Lasten,
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel usw.

Inhalte Teil 2 - Praktische Ausbildung am Kran:

  • Einweisung am Kran
  • Tägliche Prüfungen
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Anschlagen und Transport von Lasten
  • Wartungsarbeiten