Lehrgang zum Erwerb des Kranführerscheins
Laut neuer DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6) und neuem DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921) darf der Unternehmer nur Personen zum selbstständigen Führen von Kranen einsetzen, ...
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
- von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
- die vom Unternehmer als Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragt wurden.
Gemäß den gültigen Vorschriften bieten wir Ihnen eine Schulung Ihres Kranbedienpersonals an. Ab 5 Teilnehmern führen wir die Schulung direkt an Ihrem Standort durch.
Inhalte Teil 1 – Theoretische Ausbildung:
Rechtliche Grundlagen
- Unfallverhütungsvorschriften
- deutsche und europäische Normen
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers, Unternehmers, Betreibers usw.
Krantechnik und Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise der Krane
- Kranprüfbuch und Dokumentation
- Sicheres Arbeiten mit Kranen
- Verhalten bei Störungen usw.
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Arten von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln,
- richtiges Anschlagen von Lasten,
- Auswahl und Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel usw.
Inhalte Teil 2 - Praktische Ausbildung am Kran:
- Einweisung am Kran
- Tägliche Prüfungen
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Anschlagen und Transport von Lasten
- Wartungsarbeiten